Organisatorisches

Anmeldung für die 1. Klasse

Sie haben ein Vorschulkind und möchten es bei uns für die 1. Klasse anmelden?

Dann können Sie uns bei Fragen gerne telefonisch kontaktieren. Viele Informationen finden Sie auf diesen Seiten. Wenn die Entscheidung getroffen ist, füllen Sie den Aufnahmeantrag aus und senden Ihn per Mail oder postalisch an uns. Anfang März beginnen wir die Eltern der zukünftigen 1. Klasse zu kontaktieren und vereinbaren Termine für ein ausführliches Aufnahmegespräch mit Ihnen und Ihrem Kind. Hierbei lernen wir einander kennen, gleichen Erwartungen und Vorstellungen ab und klären offene Fragen.

Organisatorisches

Anmeldung als Quereinsteiger

Ihr Kind ist bereits auf einer anderen Schule und Sie überlegen auf die Waldorfschule Hof zu wechseln? Dann kontaktieren Sie uns gerne telefonisch. Bei sogenannten „Quereinsteigern“ – also Schülern, die während des Schuljahres auf die Freie Waldorfschule Hof wechseln möchten – wird jede Situation individuell betrachtet.

Nach einem ersten Gespräch und weiterem Interesse, füllen Sie den Aufnahmeantrag aus. Dann wird ein ausführliches Aufnahmegespräch mit den Eltern und dem Schüler hier vor Ort geführt. Hierbei zeigt sich, ob die Erwartungen und Vorstellungen von beiden Seiten zusammenpassen und ein Wechsel für den Schüler und die Klassengemeinschaft sinnvoll und zielführend ist.

Organisatorisches

Schulgeldbeiträge

Die Freie Waldorfschule Hof ist eine staatlich genehmigte Privatschule und erhält Zuschüsse vom Bayerischen Kultusministerium. Diese Zuschüsse reichen jedoch nicht, um den Schulbetrieb vollständig zu finanzieren. Daher sind wir auf Schulgeldbeiträge angewiesen, um das betriebliche Defizit zu decken. Der Mindestbeitrag wird jährlich vom Vorstand festgelegt und staffelt sich nach der Anzahl der pro Familie eingeschulten Kinder.

Im Sinne einer gelebten Solidargemeinschaft können Elternhäuser mit einem höheren Einkommen ihren Beitrag entsprechend nach oben hin anpassen. Als Orientierungshilfe werden 5% des Bruttoeinkommens der Eltern für das erste Kind (Staffelung analog zum Schulgeld) herangezogen.

Derzeit liegt der Regelbeitrag bei 228 € pro Monat für ein Kind, bei 347 € für zwei Kinder und 411 € bei drei Kindern. 

Können Eltern hingegen den festgelegten Mindestbeitrag für ihr Kind nicht aufbringen, kann nach eingehender Prüfung eine Ermäßigung vereinbart werden. Keinem Kind soll der Zugang zur Freien Waldorfschule Hof aufgrund des Schulgeldbeitrages verwehrt bleiben! Sprechen Sie uns gerne an!